Allgemeine Geschäftsbedingungen
Artikel 1: Anmeldung:
1.1 Nach Eingang des vom Versender ausgefüllten Anmeldeformulars ist die Anmeldung des Versenders als Teilnehmer an einer vom Veranstalter zu organisierenden Veranstaltung erfolgt. Der Versender bestätigt auf diese Weise, dass ihm die Zielsetzung der Veranstaltung bekannt ist, und er wird sich bei der Teilnahme auf die Tätigkeiten, die dieser Zielsetzung entsprechen, beschränken.
1.2 Derjenige, der das Anmeldeformular unterzeichnet, wird dafür angesehen, vom Teilnehmer vollständig dazu ermächtigt worden zu sein. Der Teilnehmer kann sich gegenüber dem Veranstalter nicht auf die eventuelle Nicht-Befugnis des Unterzeichners berufen.
1.3 Der Versenderist hiermit außerdem gehalten, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einzuhalten.
1.4 Der Veranstalter schickt dem Teilnehmer, wenn er ihn als Teilnehmer akzeptiert, eine Bestätigung. Diese Bestätigung enthält mindestens Folgendes:
- den Ort der Veranstaltung
- die Daten der Veranstaltung
- den für den Teilnehmer reservierten Stand der Ausstellung.
1.5 Der Veranstalter hat die exklusive Befugnis, dem Teilnehmer den ihm zur Verfügung stehenden Stand zuzuordnen. Die Wünsche des Teilnehmers werden dabei weitgehend berücksichtigt.
1.6 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, eine Anmeldung abzulehnen.
Artikel 2. Handbuch für Teilnehmer
2.1 Rechtzeitig vor Veranstaltungsanfang erhalten die Teilnehmer das “Handbuch für Teilnehmer”, das auf die jeweilige Veranstaltung zugeschnitten ist. Die Bestimmungen des Handbuchs für Teilnehmer sind gemeinsam mit den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil des Vertrages der Parteien. Weisen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das Handbuch für Teilnehmer Unterschiede auf, sind die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlich.
Artikel 3. Bestimmungen hinsichtlich des Standes und der ausgestellten Sachen
3.1 Der Teilnehmer ist gehalten, die Anweisungen des Veranstalters oder der im Namen des Veranstalters handelnden Personen, der Feuerwehr oder anderer Funktionäre, die mit der Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit des Standes, der im Stand durchzuführenden Werbung, der darin ausgestellten Produkte oder Gegenstände und der zu befestigenden Dekorationen betraut sind, zu befolgen.
3.2 Dem Teilnehmer ist nicht gestattet, den ihm zugewiesenen Stand Dritten ganz oder teilweise zur Verfügung zu stellen.
3.3 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Teilnehmer dazu aufzufordern, bestimmte ausgestellte Produkte vom Stand zu entfernen, wenn diese nach Ermessen des Veranstalters für Personen beleidigend oder beschwerlich sind oder das allgemeine Interesse der Veranstaltung benachteiligen. In diesem Fall kann der Teilnehmer keinen Anspruch auf Schadenersatz erheben.
3.4 Der Teilnehmer erklärt, dass alle Entwürfe, Zeichnungen u. Ä. der im Stand vorhandenen Materialien mit Bezug auf Lizenzen, Handelsmarken, Rechte, Patente und Rechte geistigen Eigentums den gesetzlichen Forderungen genügen.
3.5 Es ist verboten, Tongeräte zu benutzen und damit die Aufmerksamkeit der Veranstaltungsbesucher zu erregen.
3.6 Der Teilnehmer ist gehalten, dafür Sorge zu tragen, dass der Stand während der Veranstaltung stets bemannt ist.
3.7 Der Teilnehmer ist gehalten, den ursprünglichen Zustand des ihm zur Verfügung gestellten Raums unmittelbar nach Vertragsende wiederherzustellen. Hält es der Veranstalter für notwendig, zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes des Raums Maßnahmen zu treffen, gehen die damit einhergehenden Kosten auf Rechnung des Teilnehmers.
3.8 Es ist verboten, außer sowie über dem Stand oder an der Randleiste Sachen oder Werbemittel anzubringen. Ebenfalls verboten ist die Aushändigung von Kurslisten, Rundschreiben, Werbeblättern usw. außerhalb des gemieteten Raums.
Artikel 4. Produkte
4.1 Der Teilnehmer darf lediglich die auf dem Anmeldeformular genannten Produkte und Dienstleistungen ausstellen, vorführen oder davon Muster aushändigen. Diese Tätigkeiten dürfen den Rahmen der Veranstaltung nicht überschreiten.
Artikel 5. Zahlung
5.1 Die Zahlung erfolgt gemäß den Zahlungsbedingungen, die im Anmeldeformular enthalten sind.
5.2 Bei nicht rechtzeitiger Zahlung durch den Teilnehmer verliert dieser den Anspruch auf die Veranstaltungsteilnahme. Die Rückerstattung der vom Teilnehmer gezahlten Beträge erfolgt ausschließlich gemäß Artikel 5 Absatz 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wenn in dem genannten Artikel nichts anderes festgesetzt ist, schuldet der Teilnehmer dem Veranstalter weiterhin den vereinbarten vollständigen Betrag.
5.3 Der Teilnehmer schuldet dem Veranstalter zum vereinbarten Preis ab dem im Anmeldeformular genannten Zahlungstermin vertraglich auf Jahresbasis festgesetzte Zinsen von 15 %.
Artikel 6. Stornierung
6.1 Liegen gravierende Umstände vor, ob sie nun auf den Veranstalter zurückzuführen sind oder nicht, kann der Veranstalter entscheiden, die Veranstaltung nicht stattfinden zu lassen. Die in der Anmeldebestätigung gemachten Zusicherungen werden nichtig und die vom Teilnehmer bereits entrichteten Zahlungen werden abzüglich der dem Veranstalter entstandenen Kosten zurückerstattet. Dabei handelt es sich um höchstens 15 % des vereinbarten Betrages. Der Teilnehmer kann in dem Fall keinen Anspruch auf Schadenersatz erheben.
6.2 Belegt der Teilnehmer den ihm zugewiesenen Stand nicht 24 Stunden vor Messebeginn, wird die Teilnahme als annulliert angesehen, und die jeweiligen Bestimmungen finden Anwendung. In dem Fall kann der Veranstalter den Raum ohne weitere Aufforderung oder Inverzugsetzung anderen Teilnehmern zur Verfügung stellen. In einem solchen Fall schuldet der Teilnehmer dem Veranstalter weiterhin den vollständigen vereinbarten Preis und kann keinen Anspruch auf Schadenersatz erheben.
6.3 Möchte der Teilnehmer die Reservierung annullieren oder ist er mit den im Anmeldeformular genannten Zahlungen in Verzug (sowohl mit Bezug auf den Betrag als auch auf den Zahlungstermin), hat der Veranstalter das Recht, Annullierungskosten in Rechnung zu stellen und den Stand anderen Teilnehmern zuzuweisen. Die Stornierungskosten werden gemäß dem folgenden Schema in Rechnung gestellt.
Wird die Teilnahme zwei Monate vor Messebeginn storniert, werden 50 % des gesamten Betrages zurückerstattet.
Wird nach zwei Monaten aus irgendwelchem Grund auf die Teilnahme verzichtet, ist dem Veranstalter (gemäß der Anmeldung) den ganzen Betrag zu zahlen.
Artikel 7. Änderung des reservierten Standraums
7.1 Ein Antrag auf eine teilnahmebedingte Änderung ist vom Teilnehmer ausschließlich schriftlich beim Veranstalter einzureichen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die in Artikel 6 Absatz 3 genannte Stornierungsregel anzuwenden und den dadurch frei werdenden Standraum anderen Teilnehmern zuzuweisen. Der Veranstalter ist niemals gehalten, dem Antrag auf Änderung des Standraums stattzugeben. Die Kosten der annullierten Quadratmeter sind jedoch weiterhin vollständig fällig. Änderungen erfolgen ausschließlich nach schriftlicher Bestätigung des Veranstalters.
Artikel 8. Verfügungsbefugnis des Teilnehmers
8.1 Hat der Teilnehmer Insolvenz angemeldet, Zahlungsaufschub beantragt oder erhält beziehungsweise verliert er sonst wie vollständig oder teilweise die Verfügungsbefugnis über sein Kapital oder hat er diese verloren, schließt der Teilnehmer sein Unternehmen endgültig, so wird der Anspruch des Teilnehmers auf die Veranstaltungsteilnahme nichtig.
Hinsichtlich der vom Teilnehmer (noch) zu zahlenden Beträge finden die Bestimmungen in Artikel 6 Absatz 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung.
Artikel 9. Haftpflicht und Versicherung
9.1 Die Haftpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer beschränkt sich auf jeden Fall auf:
- direkte Schäden und niemals auf den Gewinnausfall oder indirekte Verluste oder Schäden und
- den vertraglich festgesetzten Gesamtbetrag.
9.2 Der Teilnehmer ist gehalten, vor Veranstaltungsanfang eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Versicherungskosten gehen nicht auf Rechnung des Veranstalters. Ergibt sich eine Situation, die durch die vom Teilnehmer abgeschlossene Versicherung gedeckt wird, hat der Anspruch auf diese Versicherung Vorrang vor eventuellen Schadensersatzansprüchen des Veranstalters.
9.3 Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von Schadensersatzansprüchen aus Kosten, Verfahren und Verlusten welcher Art auch immer frei, die mit der Veranstaltungsteilnahme des Teilnehmers einhergehen.
Artikel 10. Nichteinhaltung
10.1 Bei Nichteinhaltung der mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einer näheren schriftlichen Vereinbarung einhergehenden Verbindlichkeiten ist der Teilnehmer in Verzug und der Veranstalter hat das Recht, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention unverzüglich aufzulösen. Der Teilnehmer ist gehalten, für die vom Veranstalter auf Grund seines Säumnisses erlittenen Schäden Schadenersatz zu leisten. Darüber hinaus wird der Anspruch auf den reservierten Stand nichtig.
10.2 Auf erstes Ersuchen des Veranstalters ist der Teilnehmer gehalten, sich gemäß den Verbindlichkeiten dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den Anweisungen des Veranstalters oder anderer Funktionäre, die mit der Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit betraut sind, zu verhalten. Weigert sich der Teilnehmer dies zu tun, hat der Veranstalter das Recht zu fordern, dass der Teilnehmer den Stand unverzüglich räumt. In den im vorigen und in diesem Absatz genannten Fällen kann der Teilnehmer auf die Rückerstattung des Preises für die Dauer der Zeit, in der er seinen Stand nicht benutzen konnte, keinen Anspruch erheben. Dies gilt auch für den Anspruch auf Schadenersatz.
10.3 In den im ersten und zweiten Absatz dieses Artikels genannten Fällen hat der Veranstalter das Recht, den Stand abzubauen und alle Sachen per Auktion oder Freihandverkauf zu veräußern.
10.4 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Personen den Zugang zur Veranstaltung zu verweigern oder sie von der Veranstaltung entfernen zu lassen, wenn durch ihre Anwesenheit seines Erachtens dem öffentlichen Nutzen der Veranstaltung geschadet wird. Dabei ist es unerheblich, ob die jeweiligen Personen Vermittler, Arbeitnehmer o.ä. des Teilnehmers sind.
Artikel 11. Verschiebung oder Annullierung
11.1 Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von allen Schäden frei, die – direkt oder indirekt – darauf zurückzuführen sind, dass die Veranstaltung aus irgendeinem Grund nicht oder teilweise nicht stattfindet. Der Veranstalter behält sich jederzeit das Recht vor, die Veranstaltungsdaten zu ändern bzw. die Anordnung und/oder die Größe der Stände anzupassen. Der Teilnehmer kann in dem Fall keinen Anspruch auf Schadenersatz erheben.
11.2 Kann die Veranstaltung durch Verschiebung oder eine andere Anpassung des Standorts später stattfinden, sind die von den Parteien getroffenen Vereinbarungen weiterhin gültig.
11.3 Änderungen und Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden nur dann Anwendung, wenn sich der Veranstalter damit schriftlich einverstanden erklärt hat.
Artikel 12. Teilnehmer-/Besucherzahl
12.1 Der Teilnehmer erklärt hiermit, dass er den Veranstalter von allen Pflichten freistellt, die mit der Teilnehmer-/Besucherzahl der Veranstaltung aus irgendeinem Grund einhergehen.
12.2 Der Veranstalter wird alles tun, was billigerweise zum Erfolg der Veranstaltung von ihm verlangt werden kann. Alle Aussagen zur voraussichtlichen Besucherzahl, zu Werbemethoden oder –zeitpunkten gelten ausschließlich als Richtlinie. Auf sie kann kein Anspruch erhoben werden.
Artikel 13. Streitigkeiten
13.1 Hinsichtlich des Rechtsverhältnisses des Teilnehmers zum Veranstalter findet niederländisches Recht Anwendung. Alle Streitigkeiten werden unter Ausschluss eventuell zuständiger gerichtlicher Instanzen ausschließlich vom zuständigen Gericht in Utrecht geschlichtet.
13.2 Wird die deutsche Übersetzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen anders als die niederländische Originalfassung interpretiert, findet die niederländische Originalfassung Anwendung.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden bei der Industrie- und Handelskammer in Utrecht, Niederlande, hinterlegt.
ART & FRAME
Sekretariat
Pernambucodreef 43
NL-3563 CT Utrecht


